Da es hier thematisch perfekt passt:
Person X hat erstmalig einen Bescheid (+ Rechtsbehelfsbelehrung) erhalten und muss nun ziemlich schnell,
eigentlich am heutigen Tag, darauf reagieren, da eigentlich keine Zeit mehr bleibt
(da das Schreiben erst mehr als eine Woche nach Erstellung verschickt wurde - einen Poststempel auf dem
Umschlag gibt es auch nicht

)
Person X würde nun am liebsten unter Vorbehalt zahlen - um sich Zeit und Nerven zu sparen
- hat nun aber gelesen, dass dies nach Erhalt eines Bescheides + Rechtsbehelfsbelehrung nicht mehr geht.
Gilt dies nur für den Bescheid geforderten Betrag oder können nun ganz grundsätzlich
auch zukünftige Zahlungen nicht mehr unter Vorbehalt gezahlt werden?
Zweite Möglichkeit:
Person X behandelt den Bescheid als verloren gegangen und bezieht sich in seiner Zahlung unter Vorbehalt
auf die letzte Zahlungsaufforderung vor dem "Bescheid", die also noch ohne den Begriff "Bescheid" und Rechtsbehelfsbelehrung kam.
Wäre das eine Möglichkeit? (Dem Bescheid wird dann zwar nicht entsprochen. Da kamen nochmal 8€ Säumniszuschlag hinzu,
aber da es keine Belege für einen Empfang des Bescheids gibt, wäre das unter Umständen eine Möglichkeit, doch noch unter Vorbehalt
zu zahlen?